Beratungshilfe
Rechtliche Beratung bei geringem oder keinem Einkommen
Du brauchst rechtliche Hilfe, aber hast kaum Geld für eine Anwältin oder einen Anwalt? In Deutschland gibt es Unterstützung: Beratungshilfe (Beratungshilfeschein) und – wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt – Prozesskostenhilfe. So kannst du dir professionelle rechtliche Hilfe leisten, ohne hohe Kosten.
Beratungshilfe (Beratungshilfeschein)
Mit Beratungshilfe bekommst du außergerichtliche Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt – zum Beispiel:
- Beratung
- Schreiben von Briefen
- Verhandlungen (z. B. mit Behörden oder Vermieter*innen)
- Unterstützung bei Widersprüchen
Du zahlst in der Regel nur 10 € Eigenanteil, den Rest rechnet die Kanzlei mit dem Staat ab.
Wer bekommt Beratungshilfe? (Anspruch)
Du kannst Beratungshilfe bekommen, wenn:
- du wenig Einkommen oder Vermögen hast
(z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, geringe Rente) - du das Problem nicht selbst lösen kannst
- es keine andere kostenlose Hilfe gibt, die ausreicht
Das Gericht prüft dafür, ob du finanziell bedürftig bist. Dafür musst du Nachweise vorlegen.
Beratungshilfeschein beantragen – so geht’s
Den Beratungshilfeschein bekommst du beim Amtsgericht deines Wohnortes.
Schritt-für-Schritt
- Zum Amtsgericht gehen (meist persönlich)
- Antrag stellen (oft direkt vor Ort möglich)
- Unterlagen abgeben - Checkliste Beratungshilfeschein
- Das Gericht entscheidet sofort oder innerhalb weniger Tage
- Mit dem Schein kannst du zur Anwältin/zum Anwalt deiner Wahl gehen
Kosten & Ablauf beim Anwalt
Wenn du Beratungshilfe bekommst:
- zahlst du meistens 10 €
- den Rest rechnet die Kanzlei mit dem Staat ab
In manchen Fällen kann es auch sein, dass die 10 € nicht verlangt werden – das entscheidet die Kanzlei.
Wenn Beratungshilfe abgelehnt wird
Wenn das Amtsgericht den Antrag ablehnt:
- lass dir die Ablehnung schriftlich geben
- frage nach dem Grund
- du kannst (je nach Fall) Erinnerung / erneute Prüfung beantragen oder fehlende Unterlagen nachreichen
- alternativ: Beratung bei einer Beratungsstelle, Mieterverein, Verbraucherzentrale o. Ä.
Wichtig: Fristen laufen weiter!
Wenn du eine Frist hast (z. B. Widerspruch), lieber sofort handeln und parallel den Beratungshilfeschein klären.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Beratungshilfe auch bekommen, wenn ich arbeite?
Ja, wenn dein Einkommen niedrig ist und du die Kosten nicht selbst tragen kannst.
Kann ich den Beratungshilfeschein auch bekommen, wenn ich schon bei einer Kanzlei war?
Manchmal ja, aber besser ist: erst Amtsgericht, dann Anwalt. In Notfällen kann die Kanzlei beraten, du musst aber oft schnell nachweisen, dass du Beratungshilfe bekommst.
Gilt Beratungshilfe auch bei Streit mit Jobcenter oder Vermieter*in?
Ja – oft genau dafür.
Darf ich mir den Anwalt aussuchen?
Ja, du kannst frei wählen.
