Härtefallregelung bei Zahnersatz
Zahnersatz kann sehr teuer sein. Für Menschen mit wenig Einkommen gibt es deshalb die Härtefallregelung der Krankenkassen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen einfachen, medizinisch notwendigen Zahnersatz (Regelversorgung) vollständig.
Wann gilt die Härtefallregelung?
Die Härtefallregelung greift, wenn dein Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt:
- Alleinstehend:
weniger als 1.498 € brutto im Monat - Zwei Personen im Haushalt:
weniger als 2.059,75 € brutto im Monat - Jede weitere im Haushalt lebende angehörige Person:
- 374,50 € brutto pro Monat
Zu angehörigen Personen zählen:
- Ehepartner*innen
- eingetragene Lebenspartner*innen
- familienversicherte Kinder
Gut zu wissen
Auch wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt, kannst du einen Antrag stellen.
In diesem Fall kann die Krankenkasse einen Teilzuschuss bewilligen.
Anspruch hast du auch bei Leistungsbezug
- Bürgergeld
- BAföG
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Kriegsopferfürsorge
- Leistungen bei Wohnen im Heim (wenn Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge die Unterbringung zahlen)
Antrag auf Härtefallregelung
- Das Antragsformular erhältst du:
- bei deiner Krankenkasse oder
- in der Zahnarztpraxis
- Im Antrag werden Angaben zu:
- deinem Einkommen
- den erhaltenen Leistungen
- den Personen in deinem Haushalt gemacht
- Einkommensnachweise müssen beigefügt werden
Die Krankenkasse prüft anschließend deinen Antrag. Wird der Antrag abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen
Regelversorgung erklärt
Die Regelversorgung ist der medizinisch notwendige Standard-Zahnersatz. Alles, was darüber hinausgeht (z. B. hochwertigere Materialien), musst du selbst bezahlen.
Tipp zum Antrag
Lass dich in der Zahnarztpraxis oder bei deiner Krankenkasse unterstützen. Viele Praxen helfen beim Ausfüllen des Härtefallantrags. Hier findest du die Checkliste
Wichtig
Wird dein Antrag abgelehnt, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen.
