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Dein Geld schützen mit einem P-Konto

Wenn dein Konto gepfändet wird, kann das sehr beängstigend sein. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hilft dir dabei, dein Geld zu schützen, damit du weiterhin deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

Ein P-Konto sorgt dafür, dass ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag auf deinem Konto nicht gepfändet werden darf – auch wenn Gläubiger Geld von dir fordern.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz.

  • Dein monatlicher Grundfreibetrag ist automatisch geschützt
  • Aktuell sind 1.560 Euro pro Monat vor Pfändungen geschützt
  • Das Konto bleibt nutzbar (Überweisungen, Karte, Bargeldabhebung)

Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto haben.

Wie bekomme ich ein P-Konto?

Du kannst dein bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln.

So gehst du vor:

  • Wende dich an deine Bank oder Sparkasse (z. B. Sparkasse, Volksbank)
  • Sage ausdrücklich, dass du dein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen möchtest
  • Die Bank muss das Konto innerhalb weniger Tage umstellen

Du brauchst keinen Grund anzugeben.

Wie hoch ist der geschützte Betrag?

Grundfreibetrag

  • Automatisch geschützt: 1.560 Euro pro Monat
  • Dieser Betrag gilt unabhängig davon, woher dein Geld kommt (Lohn, Bürgergeld, Rente)

Zusätzlicher Schutz

Nachzahlungen, z. B. von Sozialleistungen, sind bis zu 500 Euro automatisch geschützt

Freibetrag erhöhen – wann ist das möglich?

Dein Freibetrag kann erhöht werden, wenn dein Geld sonst nicht zum Leben reicht.

Eine Erhöhung ist möglich, zum Beispiel bei:

  • Kindergeld
  • Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder Partner)
  • Einmaligen Sozialleistungen (z. B. Klassenfahrt, Erstausstattung, Umzug)
  • Sozialleistungen, die du für andere Personen erhältst
  • Mehrbedarf bei Krankheit (z. B. Medikamente)
  • Beruflichen Mehrkosten (z. B. hohe Fahrtkosten)
Über den Freibetrag
Was brauchst du für die Erhöhung des Freibetrags?

1. Nachweise

Zum Beispiel:

  • Sozialleistungsbescheide
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheide über Mehrbedarfe

2. Bescheinigung einer anerkannten Stelle

Eine Bescheinigung kannst du unter anderem bekommen bei:

  • Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen
  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Verbraucherzentrale
  • Familienkasse
  • Arbeitgeber
  • Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten oder Steuerberatungen

Gemeinnützige Beratungsstellen und Behörden stellen die Bescheinigung oft kostenlos aus.

Wo beantragst du die Erhöhung des Freibetrags?
  • Reiche die Bescheinigung bei deiner Bank ein
  • Die Bank prüft die Unterlagen und passt den Freibetrag an

Wenn die Bank die Bescheinigung nicht akzeptiert, kannst du:

einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen

Wie lange gilt die erhöhte Freigrenze?
  • Die Dauer hängt von der Art der Bescheinigung ab
  • Freibeträge für Unterhaltspflichten müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden
Wie lange dauert die Bearbeitung?
  • Die Bearbeitung hängt von der Bank ab
  • In der Regel erhältst du innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung
Kosten – das solltest du wissen
  • Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos
  • Für Bescheinigungen können Kosten entstehen
  • Öffentliche Stellen und Beratungsstellen sind meist kostenfrei
Gut zu wissen
  • Banken müssen dich monatlich schriftlich informieren, wie viel Geld noch geschützt ist
  • Sie müssen auch mitteilen, ob Geld an Gläubiger abgeführt wird
  • Ein P-Konto schützt nicht vor Schulden, aber sichert dein Existenzminimum
Hilfe & Beratung

Wenn du unsicher bist oder Unterstützung brauchst: