Dein Geld schützen mit einem P-Konto
Wenn dein Konto gepfändet wird, kann das sehr beängstigend sein. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hilft dir dabei, dein Geld zu schützen, damit du weiterhin deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Ein P-Konto sorgt dafür, dass ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag auf deinem Konto nicht gepfändet werden darf – auch wenn Gläubiger Geld von dir fordern.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz.
- Dein monatlicher Grundfreibetrag ist automatisch geschützt
- Aktuell sind 1.560 Euro pro Monat vor Pfändungen geschützt
- Das Konto bleibt nutzbar (Überweisungen, Karte, Bargeldabhebung)
Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Du kannst dein bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
So gehst du vor:
- Wende dich an deine Bank oder Sparkasse (z. B. Sparkasse, Volksbank)
- Sage ausdrücklich, dass du dein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen möchtest
- Die Bank muss das Konto innerhalb weniger Tage umstellen
Du brauchst keinen Grund anzugeben.
Wie hoch ist der geschützte Betrag?
Grundfreibetrag
- Automatisch geschützt: 1.560 Euro pro Monat
- Dieser Betrag gilt unabhängig davon, woher dein Geld kommt (Lohn, Bürgergeld, Rente)
Zusätzlicher Schutz
Nachzahlungen, z. B. von Sozialleistungen, sind bis zu 500 Euro automatisch geschützt
Freibetrag erhöhen – wann ist das möglich?
Dein Freibetrag kann erhöht werden, wenn dein Geld sonst nicht zum Leben reicht.
Eine Erhöhung ist möglich, zum Beispiel bei:
- Kindergeld
- Unterhaltspflichten (z. B. für Kinder oder Partner)
- Einmaligen Sozialleistungen (z. B. Klassenfahrt, Erstausstattung, Umzug)
- Sozialleistungen, die du für andere Personen erhältst
- Mehrbedarf bei Krankheit (z. B. Medikamente)
- Beruflichen Mehrkosten (z. B. hohe Fahrtkosten)
Über den Freibetrag
Was brauchst du für die Erhöhung des Freibetrags?
1. Nachweise
Zum Beispiel:
- Sozialleistungsbescheide
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Bescheide über Mehrbedarfe
2. Bescheinigung einer anerkannten Stelle
Eine Bescheinigung kannst du unter anderem bekommen bei:
- Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen
- Jobcenter
- Sozialamt
- Verbraucherzentrale
- Familienkasse
- Arbeitgeber
- Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten oder Steuerberatungen
Gemeinnützige Beratungsstellen und Behörden stellen die Bescheinigung oft kostenlos aus.
Wo beantragst du die Erhöhung des Freibetrags?
- Reiche die Bescheinigung bei deiner Bank ein
- Die Bank prüft die Unterlagen und passt den Freibetrag an
Wenn die Bank die Bescheinigung nicht akzeptiert, kannst du:
einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen
Wie lange gilt die erhöhte Freigrenze?
- Die Dauer hängt von der Art der Bescheinigung ab
- Freibeträge für Unterhaltspflichten müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden
Wie lange dauert die Bearbeitung?
- Die Bearbeitung hängt von der Bank ab
- In der Regel erhältst du innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung
Kosten – das solltest du wissen
- Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos
- Für Bescheinigungen können Kosten entstehen
- Öffentliche Stellen und Beratungsstellen sind meist kostenfrei
Gut zu wissen
- Banken müssen dich monatlich schriftlich informieren, wie viel Geld noch geschützt ist
- Sie müssen auch mitteilen, ob Geld an Gläubiger abgeführt wird
- Ein P-Konto schützt nicht vor Schulden, aber sichert dein Existenzminimum
Hilfe & Beratung
Wenn du unsicher bist oder Unterstützung brauchst:
