Schritt für Schritt: Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) beantragen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine finanzielle Unterstützung, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kannst, weil du
- dauerhaft krank bist,
- eine Erwerbsminderung hast oder
- das Rentenalter erreicht hast.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nicht dasselbe wie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
Merksatz:
Kannst du dauerhaft nicht arbeiten oder bist im Rentenalter → Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Kannst du mindestens 3 Stunden täglich arbeiten → Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
Zuständig für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in der Regel das Sozialamt.
Prüfen, ob Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) für dich infrage kommt
Beantworte dir diese Fragen
- Bist du dauerhaft erwerbsgemindert (z. B. wegen Krankheit oder Behinderung)?
- Oder hast du das gesetzliche Rentenalter erreicht?
- Reichen deine Einnahmen (z. B. Rente, kleine Einkünfte) nicht zum Leben?
- Wohnst du in Deutschland?
Wenn du mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten kannst, kommt Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) für dich infrage.
(Auch mit einer kleinen Rente oder bei teilweiser Erwerbsminderung kann ein Anspruch bestehen.)
Unterlagen sammeln
Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag meist:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise über Einkommen, z. B.:
- Rentenbescheid
- Krankengeld
- Unterhalt
- sonstige Einnahmen
- Nachweise über Vermögen (z. B. Sparbuch, Konto)
Bei Krankheit oder Erwerbsminderung zusätzlich:
- Ärztliche Atteste oder Gutachten
- Bescheid über Erwerbsminderung (falls vorhanden)
Tipp: Auch hier gilt: Antrag abgeben, auch wenn Unterlagen fehlen. Fehlendes kannst du nachreichen.
Antrag stellen
- Vor Ort: Sozialamt / Rathaus / Bürgerbüro
- Schriftlich oder online: je nach Kommune
- Antragsformular ausfüllen (online oder beim Amt abholen)
- Antrag abgeben (persönlich, per Post oder online)
- Eingangsbestätigung aufbewahren
Termin wahrnehmen (wenn nötig)
Oft wirst du zu einem Gespräch eingeladen.
Nimm mit:
- alle Unterlagen (Originale + Kopien)
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Im Gespräch wird geklärt:
- welche Leistungen du bekommst
- ob noch Unterlagen fehlen
- wie hoch die Unterstützung ist
Bescheid abwarten
Das Sozialamt prüft deinen Antrag und schickt dir einen schriftlichen Bescheid.
- Lies den Bescheid genau durch.
- Wenn Unterlagen fehlen, wirst du informiert.
Wenn du nicht einverstanden bist, kannst du meist innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Tipps & Hinweise
Fristen
Grundsicherung gilt ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst.
Deshalb: sofort Antrag abgeben, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Wenn du dringend Geld brauchst
Sprich das beim Sozialamt an. In bestimmten Fällen sind vorläufige Entscheidungen oder Vorschüsse möglich.
Keine feste Adresse?
Auch ohne feste Adresse kannst du einen Antrag stellen, z. B.:
- mit einer c/o-Adresse über eine Beratungsstelle
- mit einer Empfangsadresse, die das Sozialamt akzeptiert
Zusatz-Infos & Downloads
Grundsicherung
Offizieller Antrag
Vorlage
Widerspruch bei Ablehnung
Hilfe & Beratung
Bei Unsicherheit zwischen Grundsicherungsgeld und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
siehe Grundsicherungsgeld – Schritt für Schritt
